Die BMW AG gibt alle ab dem 15. März 2018 allen Kunden mit einem Leasingvertrag für ein BMW Diesel Neu- oder Vorführfahrzeug ein Rücknahmeversprechen.
Sollten während der vertraglichen Leasingdauer in einem Umkreis von 100 km um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers Fahrverbote in Kraft treten, die das geleaste Fahrzeug betreffen, können Leasingkunden von BMW auf der Grundlage des Diesel-Rücknahmeversprechens in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes Fahrzeug der BMW Group eintreten.
Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote
Denn in Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten ist die Unsicherheit bei Autofahrern und Kunden weiterhin groß. Die BMW Group ist überzeugt, dass es möglich und erstrebenswert ist, die Luftqualität weiter zu verbessern und gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu sichern – auch mit Dieselfahrzeugen. BMW strebt eine sinnvolle Umsetzung und Ausgestaltung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts an, sodass moderne Dieselfahrzeuge keinen Beschränkungen unterliegen. Daher möchte die BMW Group das Vertrauen ihrer Kunden mit der Möglichkeit des flexiblen Fahrzeugwechsels stärken.
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